Hier erhalten Sie immer aktuelle Informationen aus und Rund um das Rathaus. Sollten Sie Informationen vermissen, so lassen Sie es uns bitte wissen gemeinde@gemeinde-farchant.de
Hier finden sie nähere Angaben über den Antrag des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim auf Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für die Loisach
Die Grundsteuer wid ab 01. Januar 2025 nach neuem Recht erhoben.
Ab dem 01. Juli 2022 nimmt die Bayerische Steuerverwaltung die Grundsteuererklärungen entgegen. Bis zum 31. Januar 2023 haben die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sodann Zeit, ihre Erklärungen abzugeben.
Die Vordrucke liegen ab 01. Juli 2022 in der Gemeindeverwaltung aus.
Auch über ELSTER sind die entsprechenden Formulare erst ab 01. Juli 2022 frei geschalten.
Unter www.grundsteuer.bayern.de könnenn die grauen Vordrucke schon jetzt am PC ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese auch erst ab 01. Juli 2022 beim Finanzamt Garmisch-Partenkirchen abgegeben werden können.
Nähere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de oder unter der Grundsteuer-Hotline: 089/30 70 00 77.
Gerne können Sie sich in der Gemeindeverwaltung an Frau Katharina Kleißl unter der Telefonnummer: 08821/9616-12 wenden.
Nähere Informationen erfahren Sie in den Anhängen.
Förderschritt 3 - Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung
Förderschritt 4 - Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über URL:
https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av165fa7
Förderschritt 5 - Bekanntmachung Auswahlentscheidung
hier finden Sie die Bekanntmachung
Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Farchant hat am 18.07.2022 den Zuwendungsbescheid von der Regierung Oberbayern erhalten.
Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag
Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurde am 05.09.2022 zwischen der Gemeinde Farchant und der Firma Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet. Die Stellungnahme der Gemeinde Farchant ist nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Bestätigung Kooperationsvertrag WiLü (alte Version)
Bestätigung Kooperationsvertrag (neue Version)
Die Gemeinde Farchant hat mit den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen die Bestätigung zum geprüften Technischen Sicherheitsmanagement erhalten.
Damit wird bestätigt, dass die Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinwasserversorgern (nach DVGW Archteitsblatt W 1000) erfüllt sind.
Die Auszeichnungsurkunde können Sie hier ansehen.
Ab sofort, können Sie mit Ihrer EC-Karte, anfallende Gebühren ab einem Betrag von 10 € bei der Gemeindekasse bargeldlos bezahlen.
Die Destinationen Zugspitz Region und Pfaffenwinkel haben ein gemeinsames LEADER-Projekt für die Entwicklung eines Freizeitradwegekonzeptes initiiert.
"Natur und Kultur per Rad erleben" ist das leitende Motto für die gesamte Projektplanung.
Der Wertstoffhof in Farchant ist zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Mittwoch 15.00 bis 17.30 Uhr
Freitag 15.00 bis 17.30 Uhr
Samstag 09.00 bis 12.00 Uhr
Ab dem 1. Dezember 2019 erhalten Schülerinnen und Schüler bei Vorlage ihrer RVO-Schülerkarte bzw. ihres gültigen Schülerausweises beim Busfahrer das kostenlose, sogenannte Oberlandler Schülerticket. Dieses Angebot gilt für Schülerinnen und Schüler ohne Altersbegrenzung mit Wohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und ist auf allen Linien des RVO im Oberland (Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach) jeweils für einen Kalendermonat nutzbar. Das Oberlandler Schülerticket ist an Schultagen ab 14:00 Uhr gültig. An Ferientagen, Wochenenden und Feiertagen ist es ganztags gültig.
Außerdem hat der Kreistag hat in dieser Sitzung beschlossen, sich am gemeinsamen Projekt „Seniorenticket bei freiwilliger Führerscheinabgabe“ mit der RVO GmbH und anderen Landkreisen im Oberland zu beteiligen. Und zwar bezahlt der Landkreis ab dem 1. Dezember 2019 den Senioren/innen (ab 60 Jahre) mit Hauptwohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, die den Führerschein freiwillig abgeben einen Zuschuss i.H.v. 300 € für den Erwerb einer Bus-Jahreskarte (wahlweise RVO, Eibsee-Verkehrsgesellschaft oder Gemeindewerke) für maximal 3 Jahre. Damit kann sich jeder/jede Senior/in eine auf seinen/ihren Bedarf abgestimmte Buskarte heraussuchen. Eine freiwillige Abgabe der Fahrerlaubnis in Verbindung mit dem Führerschein ist nicht mehr möglich, wenn ein Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis eingeleitet wurde und die Anhörung nach Art. 28 BayVwVfG zugestellt wurde.
Die Einzelheiten hierzu haben wir auf einem Merkblatt zusammengefasst.
Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen werden mit LEADER und INTERREG zwei wichtige EU-Förderprogramme umgesetzt. Beide Programme sind für Sich gesehen sehr erfolgreich und stellen einen echten Mehrwert da.
Alles Informationen zu LEADER erhalten Sie auf www.leader-zugspitzregion.de, auf www.euregio-zwk.org finden Sie alles Wissenswerte zu Interreg.