Hier erhalten Sie immer aktuelle Informationen aus und Rund um das Rathaus. Sollten Sie Informationen vermissen, so lassen Sie es uns bitte wissen gemeinde@gemeinde-farchant.de
Der Gasthof Alter Wirt Farchant sucht einen neuen Pächter/in.
Als Anhang finden Sie die genaue Beschreibung.
Die Regierung von Oberbayern lädt zu einem Eigentümer-, Bewirtschafter- und Verbandsgespräch ein.
Die näheren Informationen können Sie hier einsehen.
Hier finden sie nähere Angaben über den Antrag des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim auf Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für die Loisach
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern bietet kostenlose Online-Vorträge rund ums Energiesparen und energetische Sanieren an.
Die Teilnahme ist unkompliziert und sicher möglich. Sie lassen sich live verfolgen, Fragen an die Experten der Verbraucherzentrale sind über einen Chat möglich.
Die Termine finden Sie im Anhang.
Die Grundsteuer wid ab 01. Januar 2025 nach neuem Recht erhoben.
Ab dem 01. Juli 2022 nimmt die Bayerische Steuerverwaltung die Grundsteuererklärungen entgegen. Bis zum 31. Januar 2023 haben die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sodann Zeit, ihre Erklärungen abzugeben.
Die Vordrucke liegen ab 01. Juli 2022 in der Gemeindeverwaltung aus.
Auch über ELSTER sind die entsprechenden Formulare erst ab 01. Juli 2022 frei geschalten.
Unter www.grundsteuer.bayern.de könnenn die grauen Vordrucke schon jetzt am PC ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese auch erst ab 01. Juli 2022 beim Finanzamt Garmisch-Partenkirchen abgegeben werden können.
Nähere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de oder unter der Grundsteuer-Hotline: 089/30 70 00 77.
Gerne können Sie sich in der Gemeindeverwaltung an Frau Katharina Kleißl unter der Telefonnummer: 08821/9616-12 wenden.
Nähere Informationen erfahren Sie in den Anhängen.
Förderschritt 3 - Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung
Förderschritt 4 - Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über URL:
https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av165fa7
Förderschritt 5 - Bekanntmachung Auswahlentscheidung
hier finden Sie die Bekanntmachung
Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Farchant hat am 18.07.2022 den Zuwendungsbescheid von der Regierung Oberbayern erhalten.
Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag
Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurde am 05.09.2022 zwischen der Gemeinde Farchant und der Firma Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet. Die Stellungnahme der Gemeinde Farchant ist nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Bestätigung Kooperationsvertrag WiLü
Die Gemeinde Farchant hat mit den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen die Bestätigung zum geprüften Technischen Sicherheitsmanagement erhalten.
Damit wird bestätigt, dass die Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinwasserversorgern (nach DVGW Archteitsblatt W 1000) erfüllt sind.
Die Auszeichnungsurkunde können Sie hier ansehen.